Angesichts der Bedrohung durch Drohnen an Flughäfen fordern Deutschlands Fluggesellschaften ein konsequentes Handeln der Politik. "Bei einer Bedrohungslage müssen Drohnen abgeschossen werden können", sagte Peter Gerber, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Es müsse dringend geklärt werden, wer in einer Bedrohungslage verantwortlich ist. "Es ärgert mich, dass erst jetzt die Dringlichkeit bei den Drohnen gesehen wird", sagte Gerber, der auch Chef der Fluggesellschaft Condor ist. "Wir weisen auf die Problematik seit zehn Jahren hin."
Wegen immer weiterer Vorfälle mit Drohnen an Flughäfen will die Bundesregierung ihre Drohnenabwehr verbessern. Noch in diesem Jahr sollen die Spezialeinheiten der Bundespolizei um eine Drohnenabwehreinheit ergänzt werden. Auch ein geplantes Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern soll noch 2025 in Betrieb gehen. Beides kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch an.


News
Angriff auf Flughäfen
Sicherheits-Alarm: Schon 144 Drohnen über Deutschlands Flughäfen
Vor allem über Flughäfen werden sie in diesem Jahr immer häufiger gesichtet. Auch Militäranlagen und Transportwege spionieren die Flugobjekte systematisch aus. Nun soll die Abwehr beschleunigt werden. Quelle: https://de.euronews.com/
News
Mini 5 Pro ist da
DJI Mini 5 Pro
Leistungsstarke Mini-Drohne mit großem 1-Zoll-Sensor für beeindruckende Luftaufnahmen
DJI Mini 5 Pro
Pro in Mini
News
no drone
Flugverbot 3.10.2025
Flugverbotszone beim Tag der Deutschen Einheit in Saarbrücken eingerichtet - Polizei gibt wichtige Hinweise
#Saarbrücken #Mettlach (ots) - Im Rahmen
der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen
Einheit in Saarbrücken wurde durch das Bundesministerium für Verkehr eine
Flugverbotszone für die Veranstaltungsbereiche in der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie der Gemeinde Mettlach eingerichtet.
Die Flugverbotszone im Bereich Mettlach gilt am 02. Oktober 2025 von 10:00 Uhr
bis 22:00 Uhr. In der Landeshauptstadt Saarbrücken gilt diese in den Tagen vom
02. Oktober 2025, 06:00 Uhr bis zum
04. Oktober 2025, 23:59 Uhr.
Der genaue Geltungsbereich kann dem beigefügten Kartenmaterial entnommen werden.
Die Einrichtung der Flugverbotszone dient zum einen der Risikominimierung möglicher unkontrollierter Flugbewegungen, die eine Gefährdung der Gäste und
Veranstaltungsteilnehmer/innen mit sich bringen könnte. Zum anderen ermöglicht
sie eine ungestörte Durchführung der Feierlichkeiten.
Weiterhin hat die Landeshauptstadt Saarbrücken eine Allgemeinverfügung für den
Zeitraum von Donnerstag, 02. Oktober 2025, 08:00 Uhr bis zum Sonntag, 05 Oktober 2025, 02:00 Uhr erlassen, wonach das Mitführen jeglicher unbemannter Luftfahrtsysteme (Drohnen) und/oder einer entsprechenden Fernbedienung auf dem
Veranstaltungsgelände ohne behördliche Genehmigung verboten sind!
Der genaue Wortlaut sowie das dazugehörende Kartenmaterial steht auf der Internetseite der
Landeshauptstadt Saarbrücken unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.saarbruecken.de/.../bekanntmachungen/oeffentlich
e_bekanntmachungen/bekanntmachungen_detail/article-68d6a2c26ad35
Eine gleichlautende Allgemeinverfügung über das Mitführverbot von Drohnen wurde
auch durch die Gemeinde Mettlach erlassen. Diese kann ebenso wie das
dazugehörende Kartenmaterial auf der dortigen Homepage unter folgendem Link
eingesehen werden:
https://www.mettlach.de/allgemeinverfuegung-anlaesslich...
eiten-zum-tag-der-deutschen-einheit-vom-02-10-2025-bis-03-10-2025/
Der Schutz der Veranstaltung, der Besucherinnen und Besucher, der geladenen
Gäste sowie aller Einsatzkräfte hat hier oberste Priorität.
Die Polizei weist darauf hin, dass alle nicht angemeldeten Fluggeräte,
insbesondere Drohnen, während des Events durch die Polizei detektiert und bei
Zuwiderhandlung umgehend zu Boden gebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Flugverbotszone
eine Straftat gem. § 62 LuftVG darstellen und konsequent verfolgt und geahndet
werden.
Wichtige Hinweise an Luftfahrzeugführerinnen bzw. Luftfahrzeugführer:
- Das Fliegen von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und
Flugmodellen im Veranstaltungsbereich ist untersagt.
- Nur angemeldete und genehmigte Flüge dürfen gem. Genehmigung stattfinden.
- Verstöße gegen die eingerichtete Flugverbotszone werden durch
die Polizei erkannt und entsprechend strafrechtlich verfolgt.
- Die Polizei bittet alle Besitzer von unbemannten Fluggeräten
(wie Drohnen und Flugmodellen), sich an die Vorgaben zu halten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Ferner werden ab dem 30. September 2025 bis 5. Oktober 2025 mehrere polizeiliche
Drohnen im gesamten Innenstadtbereich der Landeshauptstadt sowie im Umfeld des
Deutsch-Französischen-Garten eingesetzt. Zusätzlich kommt es am 2. Oktober 2025
zum Einsatz von polizeilichen Drohnen im Bereich der Gemeinde Mettlach.
Die Polizei bedankt sich für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen.
Gemeinsam können wir einen sicheren und friedlichen Tag der Deutschen Einheit feiern.
Für Rückfragen und weitere Informationen steht die Polizei Saarland jederzeit zur Verfügung.
Red. Quelle
Landespolizeidirektion #Saarland