Airline-Verbandschef fordert Abschuss von Drohnen

Heise Online

Angesichts der Bedrohung durch Drohnen an Flughäfen fordern Deutschlands Fluggesellschaften ein konsequentes Handeln der Politik. "Bei einer Bedrohungslage müssen Drohnen abgeschossen werden können", sagte Peter Gerber, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Es müsse dringend geklärt werden, wer in einer Bedrohungslage verantwortlich ist. "Es ärgert mich, dass erst jetzt die Dringlichkeit bei den Drohnen gesehen wird", sagte Gerber, der auch Chef der Fluggesellschaft Condor ist. "Wir weisen auf die Problematik seit zehn Jahren hin."

Wegen immer weiterer Vorfälle mit Drohnen an Flughäfen will die Bundesregierung ihre Drohnenabwehr verbessern. Noch in diesem Jahr sollen die Spezialeinheiten der Bundespolizei um eine Drohnenabwehreinheit ergänzt werden. Auch ein geplantes Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern soll noch 2025 in Betrieb gehen. Beides kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch an.

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Angriff auf Flughäfen

Sicherheits-Alarm: Schon 144 Drohnen über Deutschlands Flughäfen

Vor allem über Flughäfen werden sie in diesem Jahr immer häufiger gesichtet. Auch Militäranlagen und Transportwege spionieren die Flugobjekte systematisch aus. Nun soll die Abwehr beschleunigt werden. Quelle: https://de.euronews.com/

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Mini 5 Pro ist da 

DJI Mini 5 Pro

Leistungsstarke Mini-Drohne mit großem 1-Zoll-Sensor für beeindruckende Luftaufnahmen

DJI Mini 5 Pro

Pro in Mini

Quelle: DJI Mini 5 Pro - Pro in Mini - DJI

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no drone

Flugverbot 3.10.2025

Flugverbotszone beim Tag der Deutschen Einheit in Saarbrücken eingerichtet - Polizei gibt wichtige Hinweise

#Saarbrücken #Mettlach (ots) - Im Rahmen

der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen

Einheit in Saarbrücken wurde durch das Bundesministerium für Verkehr eine

Flugverbotszone für die Veranstaltungsbereiche in der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie der Gemeinde Mettlach eingerichtet.

Die Flugverbotszone im Bereich Mettlach gilt am 02. Oktober 2025 von 10:00 Uhr

bis 22:00 Uhr. In der Landeshauptstadt Saarbrücken gilt diese in den Tagen vom

02. Oktober 2025, 06:00 Uhr bis zum

04. Oktober 2025, 23:59 Uhr.

Der genaue Geltungsbereich kann dem beigefügten Kartenmaterial entnommen werden.

Die Einrichtung der Flugverbotszone dient zum einen der Risikominimierung möglicher unkontrollierter Flugbewegungen, die eine Gefährdung der Gäste und

Veranstaltungsteilnehmer/innen mit sich bringen könnte. Zum anderen ermöglicht

sie eine ungestörte Durchführung der Feierlichkeiten.

Weiterhin hat die Landeshauptstadt Saarbrücken eine Allgemeinverfügung für den

Zeitraum von Donnerstag, 02. Oktober 2025, 08:00 Uhr bis zum Sonntag, 05 Oktober 2025, 02:00 Uhr erlassen, wonach das Mitführen jeglicher unbemannter Luftfahrtsysteme (Drohnen) und/oder einer entsprechenden Fernbedienung auf dem

Veranstaltungsgelände ohne behördliche Genehmigung verboten sind!

Der genaue Wortlaut sowie das dazugehörende Kartenmaterial steht auf der Internetseite der

Landeshauptstadt Saarbrücken unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.saarbruecken.de/.../bekanntmachungen/oeffentlich

e_bekanntmachungen/bekanntmachungen_detail/article-68d6a2c26ad35

Eine gleichlautende Allgemeinverfügung über das Mitführverbot von Drohnen wurde

auch durch die Gemeinde Mettlach erlassen. Diese kann ebenso wie das

dazugehörende Kartenmaterial auf der dortigen Homepage unter folgendem Link

eingesehen werden:

https://www.mettlach.de/allgemeinverfuegung-anlaesslich...

eiten-zum-tag-der-deutschen-einheit-vom-02-10-2025-bis-03-10-2025/

Der Schutz der Veranstaltung, der Besucherinnen und Besucher, der geladenen

Gäste sowie aller Einsatzkräfte hat hier oberste Priorität.

Die Polizei weist darauf hin, dass alle nicht angemeldeten Fluggeräte,

insbesondere Drohnen, während des Events durch die Polizei detektiert und bei

Zuwiderhandlung umgehend zu Boden gebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Flugverbotszone

eine Straftat gem. § 62 LuftVG darstellen und konsequent verfolgt und geahndet

werden.

Wichtige Hinweise an Luftfahrzeugführerinnen bzw. Luftfahrzeugführer:

- Das Fliegen von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und

Flugmodellen im Veranstaltungsbereich ist untersagt.

- Nur angemeldete und genehmigte Flüge dürfen gem. Genehmigung stattfinden.

- Verstöße gegen die eingerichtete Flugverbotszone werden durch

die Polizei erkannt und entsprechend strafrechtlich verfolgt.

- Die Polizei bittet alle Besitzer von unbemannten Fluggeräten

(wie Drohnen und Flugmodellen), sich an die Vorgaben zu halten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Ferner werden ab dem 30. September 2025 bis 5. Oktober 2025 mehrere polizeiliche

Drohnen im gesamten Innenstadtbereich der Landeshauptstadt sowie im Umfeld des

Deutsch-Französischen-Garten eingesetzt. Zusätzlich kommt es am 2. Oktober 2025

zum Einsatz von polizeilichen Drohnen im Bereich der Gemeinde Mettlach.

Die Polizei bedankt sich für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen.

Gemeinsam können wir einen sicheren und friedlichen Tag der Deutschen Einheit feiern.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht die Polizei Saarland jederzeit zur Verfügung.

Red. Quelle

Landespolizeidirektion #Saarland

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